Einheitliche Parkplatzbewirtschaftung in Ebikon ab August 2021

Die Parkplatzbewirtschaftung in Ebikon ist bisweilen uneinheitlich geregelt. Als eine der letzten Gemeinden verzichtete Ebikon bisher auf eine flächendeckende Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze. Aufgrund der veränderten gesellschaftlichen und politischen Ansprüche werden ab August 2021 sämtliche öffentlichen Parkplätze auf dem Gemeindegebiet bewirtschaftet – und damit grossmehrheitlich gebührenpflichtig.

27. Mai 2021

Abgesehen von den öffentlichen Parkplätzen bei der Rotsee-Badi, dem Lindenhof sowie auf dem Gemeindehaus- und dem Pfarreiheimplatz stehen öffentliche Parkplätze in Ebikon bisher gratis und zeitlich unbeschränkt zur Verfügung. Das führt dazu, dass Parkplätze teilweise als kostenlose Langzeitparkflächen missbraucht werden. Zudem kann beobachtet werden, dass auswärtige Pendler ihr Auto tagsüber in Ebikon parkieren und dann mit der S-Bahn oder Bus weiter in Richtung Stadtzentrum fahren. „So kommt es leider immer wieder vor, dass ein eigentlich ausreichend zur Verfügung stehendes Parkplatzangebot denjenigen verwehrt bleibt, die in Ebikon wohnen oder hier arbeiten und auf ein Auto sowie auf öffentliche Parkmöglichkeiten angewiesen sind“, weiss Hans Peter Bienz, Gemeinderat Planung & Bau. Als Unternehmer ist er selbst auf ein zuverlässiges Parkplatzangebot angewiesen – sei es für seine Mitarbeitenden oder für Kundinnen und Kunden. Die Mehrheit der Ebikoner Parteien und Kommissionen fordern immer stärker, dass die Einführung der Parkplatzbewirtschaftung nun flächendeckend umgesetzt wird. Die Planungs-, Umwelt- und Energiekommission (PUEK) war im Prozess der Parkplatzbewirtschaftung involviert und unterstützt die Bewirtschaftung ebenfalls.

Gebühren für das zeitlich beschränkte Parkieren

Die Parkplatzverordnung bildet die Grundlage für die Parkplatzbewirtschaftung in Ebikon. Im August 2021 wird die Bewirtschaftung auf dem gesamten Gemeindegebiet eingeführt. Eine Bewirtschaftung hat nicht zwingend eine Gebührenerhebung zur Folge. So unterscheidet Artikel 3 der Verordnung denn auch die gebührenfreien Zonen A bis G, bei welchen täglich zwischen 5 und 19 Uhr eine maximale Parkdauer von 1 bis 3 Stunden gilt. Die Parkplätze in den Zonen 1 bis 6 werden hingegen gebührenpflichtig. Die Bewirtschaftung gilt täglich zwischen 5 und 19 Uhr. Autos dürfen maximal sechs Stunden parkiert werden. Ausgenommen ist die Zone 6 (Gemeindehausplatz), wo eine maximale Parkdauer von einer Stunde gilt.

Einheitliche, transparente und faire Lösung für alle

„Wir sind uns bewusst, dass die Bewirtschaftung von Parkplätzen bei Autofahrerinnen und Autofahrern keine Begeisterung auslösen wird“, sagt Bienz. Trotzdem ist es an der Zeit für diese Lenkungsmassnahme – sowohl aus ökologischen, aber auch aus finanziellen Überlegungen. „Mit der Parkplatzverordnung entsteht ein für alle einheitliches, transparentes und faires Bewirtschaftungssystem. Das Angebot an Parkplätzen wird für diejenigen zuverlässiger zur Verfügung stehen, welche tatsächlich auf ein Auto angewiesen sind“, ist Bienz überzeugt. Bei der Ausarbeitung der neuen Parkplatzverordnung hat der Gemeinderat auch bewusst Rücksicht auf die aktive Ebikoner Bevölkerung genommen. Dazu Bienz: „Mit der Bewirtschaftung bis 19 Uhr entlasten wir ganz gezielt alle Vereine. Mit dieser Regelung ermöglichen wir denjenigen Vereinsmitgliedern, die auf ein Auto angewiesen sind, weiterhin kostenloses Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen und fördern damit die abendlichen Vereinsaktivitäten in Ebikon.“

Tages- und Dauerparkkarten online oder per App kaufen

Die Parkkarten sind rein digital und können über das Internet unter parking-pay.ch oder via App Parkingpay gekauft werden. Es stehen Tages-, Monats- und Jahres-parkkarten zur Verfügung. Die Tagesparkkarte kostet 6 Franken für Personenwagen und 25 Franken für Cars und Busse. Eine Monatsparkkarte für Anwohner, Firmen oder Handwerker kostet 50 Franken. Eine Jahresparkkarte ist zum Preis von 500 Franken erhältlich. Die Aufschaltung von Monats- und Jahresparkkarten beansprucht zwei bis drei Tage. Parkkarten lauten immer auf ein Autokennzeichen und sind nicht übertragbar. Beim Wechsel des Autokennzeichens kann die Parkkarte gegen eine Gebühr von 20 Franken umgetauscht werden.

Abstellplätze für Wohnmobile im Risch

Auf dem Parkplatz-Areal Risch sind Wohnmobile zugelassen. Auf allen anderen Arealen ist es nicht gestattet, Wohnmobile abzustellen und zu campieren. Tageskarten für Wohnmobile können an der Parkuhr auf dem Parkplatz-Areal Risch bezogen werden.


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