Kanton erlässt Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Wegen anhaltender Trockenheit: Der Kanton Luzern untersagt die Wasserentnahmen zur Bewässerung in der Landwirtschaft. Zudem gilbt es ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

25. Juni 2026

Durch die anhaltende Hitze und Trockenheit steigt auch die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter an. "Zum Schutz von Wald, Bevölkerung und Infrastruktur wird deshalb im Wald und in Waldesnähe bis zu einem Abstand von 50 Metern ein absolutes Feuerverbot erlassen", schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Dieses tritt heute Donnerstag, 25. Juni 2026, um 12 Uhr in Kraft. Verboten ist damit insbesondere das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern, zudem im ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässern) das Feuermachen in unbefestigten Feuerstellen und die Verwendung von Einweggrills. Ebenfalls im ganzen Kantonsgebiet untersagt sind das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslater-nen, die durch offenes Feuer angetrieben sind. Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gasgrills sowie mit Holz-kohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen in Gärten und auf Balkonen, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Die Bevölkerung wird zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Feuer aufgerufen. Verstösse gegen das Verbot werden polizeilich geahndet.

Plakat Feuerverbot in Waldesnähe

Informationen zum Feuerverbot in Wald und Waldesnähe

Wasserentnahmen nicht mehr in ganzen Kanton erlaubt

Die unterdurchschnittlichen Niederschläge und die verschärfte Trockenheit haben zu tiefen Wasserständen in den Luzerner Gewässern geführt. "Das bedeutet, dass bewilligte Wasserentnahmen aus Gewässern, zum Beispiel für die landwirtschaftliche Bewässerung, nicht mehr im ganzen Kantonsgebiet erlaubt sind", schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Seit Mittwoch, 24. Juni 2026, sind sie auf diejenigen Flüsse und Seen beschränkt, in welchen es die Wasserstände zulassen. Dies ist beispielsweise an Vierwaldstättersee, Reuss und Sempachersee der Fall, da diese Gewässer im Moment zwar tiefe, aber zurzeit noch ausreichende Wasserstände aufweisen. Aufgrund der anhaltend tiefen Wasserstände und der erwarteten Wetterentwicklung hat der Kanton Luzern Entnahmebewilligungen an diversen Oberflächengewässern widerrufen. Die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) hat die Betroffenen schriftlich informiert. Der Bezug von Wasser für Bewässerungszwecke (Landwirtschaft) über die örtliche Wasserversorgung ist unbedingt vorgängig mit der örtlichen Wasserversorgung beziehungsweise der zuständigen Gemeinde abzusprechen.