Sagenmatt: Regierungsentscheid ist rechtskräftig

Der Überbauung Sagenmatt steht nichts mehr im Weg. Der Entscheid der Luzerner Regierung – nicht auf zwei Verwaltungsbeschwerden einzugehen – ist rechtskräftig.

24. Februar 2022

Der Luzerner Regierungsrat genehmigte im Januar die Teilrevision der Nutzungsplanung und den Bebauungsplan Sagenmatt (wir berichteten). Entsprechend wurden damals zwei Verwaltungsbeschwerden abgewiesen. Nun ist der regierungsrätliche Entscheid in Rechtskraft getreten. Somit heisst es definitiv grünes Licht für die Überbauung Sagenmatt. Auf dem ehemaligen AMAG-Areal an der Luzernerstrasse soll ein Wohnquartier mit Miet- und Eigentumswohnungen entstehen.

Rückblick: An der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Ebikon eine Änderung des Zonenplans im Gebiet Sagenmatt und des Bau- und Zonenreglements sowie den Bebauungsplan Sagenmatt. Dagegen wurden beim Luzerner Verwaltungsgericht zwei Beschwerden eingereicht.

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