Wahlanordnung für den Sonntag, 2. April 2023

Bei den Kantons- und Regierungsratswahlen des Kantons Luzern vom 2. April gilt es folgendes zu beachten.

21. März 2023

Die Stimmberechtigten des Kantons Luzern wählen am Sonntag, 2. April 2023, für die Amtsdauer 2023 bis 2027 den Kantons- und Regierungsrat. Folgendes gilt es zu beachten, damit die Wahlunterlagen gültig sind:

  • Es dürfen nur je eine Liste für die Kantons- und Regierungsratswahlen verwendet werden.
  • Die Listen sind handschriftlich auszufüllen. Vereinfachungen wie Gänsefüsschen sind ungültig.
  • Für die Kantonsratswahlen darf nur nur eine amtliche Liste verwenden werden. Für die Regierungsratswahlen sind dagegen auch Listen von privater Seite zulässig.
  • Sowohl für die Kantonsrats- wie für die Regierungsratswahlen dürfen Listen verändert werden. Kandidaten dürfen gestrichen werden. Bei den Kantonsratswahlen dürfen Kandidaten auch kumuliert und panaschiert werden. Bei den Regierungsratswahlen dürfen alle Namen von Stimmberechtigten in eine Liste eintragen werden, unabhängig davon, ob sie auf einer vorgedruckten Liste aufgeführt sind.
  • Wer brieflich wählen will, legt die Listen ins amtliche grüne Stimm- und Wahlkuvert und sendet dieses zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis per Post rechtzeitig an die Gemeinde Ebikon, Riedmattstrasse 14. Hierfür verwenden Sie das Kuvert (grau), in dem Ihnen die Wahlunterlagen zugestellt worden sind. Wichtig: Der unterzeichnete Stimmrechtsausweis darf nicht mit ins amtliche grüne Kuvert gelegt werden. Der Stimmrechtsausweis kommt zusammen mit dem amtlichen grünen Kuvert ins Rücksendekuvert.
  • Statt per Post kann das Kuvert bis spätestens um 11 Uhr am Wahlsonntag in den Briefkasten der Gemeinde Ebikon (links beim Eingang Gemeindehaus) eingelegt werden.

Bei Fragen und Unklarheiten dürfen Sie sich gerne bei der Gemeindeverwaltung melden.